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   OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98   

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https://dejure.org/1998,4305
OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98 (https://dejure.org/1998,4305)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1998 - 4 U 128/98 (https://dejure.org/1998,4305)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1998 - 4 U 128/98 (https://dejure.org/1998,4305)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1367
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98
    Die steuerliche Büroorganisation des Beklagten in den Niederlanden reicht nicht aus, um dies als berufliche Niederlassung des Beklagten, etwa im Sinne des Art. 52 EGV, ansehen zu können, von der aus der Beklagte dann grenzüberschreitende Dienstleistungen in Deutschland erbringen kann (zur Abgrenzung von Niederlassung und Dienstleistungserbringung vgl. auch EuGH DB 1996, 35).
  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98
    Insoweit werden auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes der freien Dienstleistung Grenzen gesetzt, wenn ein Mitgliedsstaat bestimmte Dienstleistungen in sachlich vertretbarer Weise allgemein an bestimmte Erbringungsvoraussetzungen knüpft (EuGH NJW 1988, 887).
  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 54/85

    Laufende Buchführung; Irreführung des Verkehrs durch Werbung; Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98
    Die Kammern der freien Berufe werden in ständiger Rechtsprechung als klagebefugt im Sinne dieser Vorschrift angesehen (BGH GRUR 1987, 444 - Laufende Buchführung).
  • OLG Hamm, 25.06.1996 - 4 U 12/96

    Tätigkeit eines Belastingadviseurs in der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1998 - 4 U 128/98
    Von dieser tatsächlichen Ausgestaltung her handelt es sich tatsächlich nicht um einen grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr, so daß sich der Beklagte auch nicht auf die Dienstleistungsfreiheit nach Art. 59 EGV berufen kann (vgl. für einen vergleichbaren Fall Senatsurteil vom 25. Juni 1996 4 U 12/96).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2005 - 23 U 135/04

    Kein Honoraranspruch bei Steuerberatungsvertrag mit Sozietät aus deutschem und

    Die entsprechenden, oben angesprochenen Fragen zu den Möglichkeiten des nationalen Gesetzgebers, Beschränkungen bei dem Berufszugang zu regeln, waren bereits in den neunziger Jahren längst geklärt (s. nur BFH, Beschluss vom 21.1.2004 - VII B 99/03, NV 2004, 827; vgl. auch nur als Beispiele einige OLG-Entscheidungen aus den 90er Jahren, die Verstöße gegen § 5 StBerG bei Beratung durch ausländische Steuerberater betreffen: OLG Hamm NJW-RR 1998, 139 und NJW-RR 1999, 1367; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 204; OLG Dresden DStRE 2000, 328 = IStR 2000, 189 sowie insbesondere die für den Tätigkeitsort der Klägerin (Düsseldorf) maßgebliche Entscheidung des 20. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 18.4.2000 in IStR 2000, 607 = RIW 2001, 61, wo im Anschluss an die o. g. Entscheidungen des OLG Hamm verneint wird, dass das europäische Recht die Zulassung niederländischer Berater zur Steuerberatung in Deutschland gebieten würde).
  • OLG Hamm, 15.06.1999 - 4 U 10/99

    Wettbewerbsverstoß: Inkassotätigkeit eines niederländischen Unternehmens in

    Bei dieser Ortsbestimmung kann nicht nur darauf abgestellt werden, wo die Beklagten aktiv gehandelt haben, also das Einzugsschreiben verfaßt und zur Post gegeben haben (Senatsurteile vom 25. Juni 1996 - 4 U 12/96; vom 24. November 1998 - 4 U 128/98; anderer Ansicht Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetzes, Rechtsberatungsgesetz § 3 Rz. 11; Rennen/Caliebe, Rechtsberatungsgesetz, 2. Auflage, Art. 1 § 1 Rz. 5, § 3 Rz. 26; Altenhoff, Rechtsberatungsgesetz, Art. 1 § 1 Rz. 261).
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